Technische Abnahme

Eine Grundabnahme ist jährlich vor Saisonbeginn vorgeschrieben. Zusätzliche Fahrzeugüberprüfungen sind jederzeit möglich.

Bei der jährlichen Grundabnahme sowie den Sicht und Funktionsabnahmen an Renntagen dürfen außer den eingeteilten Abnahmeverantwortlichen nur der Fahrer und 1 Mechaniker im Abnahmebereich anwesend sein. Die Anwesenheit des Fahrers ist Pflicht.

DASV-Meisterschaftsteilnehmer erhalten eine Abnahmekarte, Gaststarter eine Gaststarterkarte, die im linken hinteren Seitenfenster gut sichtbar anzubringen ist.

Der Abnahmepass beschreibt das Fahrzeug in seinen wesentlichen Teilen und ist nicht auf andere Fahrzeuge übertragbar, sie wird auf Fahrer und Fahrzeug ausgestellt. Abnahmepässe die ihre Gültigkeit verlieren, sind an den DASV zurückzugeben.

Für die Richtigkeit der Angaben im Abnahmepass ist der Antragsteller verantwortlich. Die technische Abnahme an Rennveranstaltungen überprüft nur die Betriebssicherheit des Fahrzeuges.

Eintragungspflichtige Änderungen am Fahrzeug sind unaufgefordert der Abnahme zu melden und eintragen zu lassen. Bei Zuwiderhandlung wird einem eventuell eingehenden Protest ungeprüft stattgegeben.

Späteinsteiger müssen Grundabnahmetermine mit dem Leiter der Abnahme vereinbaren.

Bei  Verlust  des Abnahmepasses  ist  eine erneute Grunduntersuchung nebst Ausstellung eines neuen Abnahmepasses  erforderlich.

Fahrgestellnummern werden vom Leiter der Abnahme zugeteilt und auf einer 50 x 20 x 2 mm großen Fe-Platte eingeschlagen. Die Platte ist am Überrollkäfig und bei Bedarf an der Karosserie an der von der Abnahme zu benennenden Stelle anzuschweißen.

Abnahmepassanträge  sind  beim  Leiter  der  Abnahme erhältlich.

Ausgefüllte  Anträge  sind  dem  Leiter  der Abnahme zuzuleiten.